Die Sicherheit und Gesundheit unserer Kindercampteilnehmer sind für uns absolut oberstes Gebot. Unser Handeln wird bestimmt von Sorgfalt, Fortbildungen und Verlässlichkeit. Unsere Standards sind definiert durch ständige Kontrolle des Materials, der Einrichtungen sowie laufende Seminare für unsere Mitarbeiter. Wir richten uns bei Risiko-, Sicherheits- und Notfallkonzepten nach empfehlungen deutscher und europäischer Norminstitutionen sowie nach den Vorgaben des DAV (Deutscher Alpenverein) und des DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft). In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik des Landkreis Harz“ haben wir gemeinsam unsere Sicherheitsstandards verbindlich festgelegt:
Durch das Jugendamt des Landkreises Harz und das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Quedlinburg wurde die AG initiiert. Die Federführung liegt beim Jugendamt, Arbeitsbereich Erlebnispädagogik.
Erlebnispädagogik… Wie verstehen wir diesen inflationär verwendeten Begriff?
Einfach „Action pur“ mit jungen Menschen in der Natur – oder, und das bedeutet Erlebnispädagogik für uns:
Aktion, die Spaß macht, – aber mit Tiefgang. Ziel ist die Entwicklung und Förderung der so genannten Schlüsselqualifikationen: Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein, Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Wertschätzung. Aber auch „Nein sagen“ können gehört dazu, genauso wie Fairness und kreatives (Quer-) Denken.
In der Erlebnispädagogik arbeiten die Teilnehmer mit Kopf, Herz und Hand. Die gestellten (Abenteuer-) Aufgaben sind anspruchsvoll und können, wie so oft im Leben, nur im Team bewältigt werden. Jede Aktion der Gruppe führt zu unmittelbar sichtbaren Reaktionen und Konsequenzen – und meist wird schnell klar, warum eine Lösung funktioniert – die andere jedoch nicht. Und das Lösen kniffliger Aufgaben macht nicht nur Spaß, sondern stärkt die Gruppe. So wird die Teamfähigkeit gestärkt und der Sinn sozialer Regeln kann gemeinsam mit den Teilnehmern in der Reflektion heraus gearbeitet werden.
Ein gelungenes erlebnispädagogisches Programm ist Erziehung, bei dem Kinder und Jugendliche nachhaltig Werte und Qualifikationen erlernen, weil sie die Bedeutung dieser Werte in der Gruppe und für ihr eigenes Tun erleben. Und daher kommt Erlebnispädagogik ohne erhobenen Zeigefinger aus. Das Angebot der Erlebnispädagogik ist an die Präsenz von ausgebildeten Fachleuten gebunden und dient als Methode einer sinnvollen Ergänzung zu klassischen, sozialpädagogischen Hilfsangeboten wie etwa der Jugendberufshilfe, ambulanten und stationären Hilfen, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes oder der Jugendarbeit und ~Sozialarbeit.
Erlebnispädagogik als Methode in der sozialen Arbeit gewinnt nicht nur im LK Harz in der Anwendung immer mehr an Bedeutung.
Durch die Arbeitsgemeinschaft werden verbindliche Leitlinien entwickelt und formuliert. Eines der Ziele ist es, dass diese durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz per Beschluss für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest geschrieben werden und diesbezügliche Förderungen durch den Landkreis mit der Auflage der Einhaltung zu versehen sind, da es keine allgemeinen, gesetzlich verbindlichen Standards vor allem in den sicherheitstechnischen Bereichen gibt.
Das ist auch vor dem Hintergrund, bei nicht fachgerechter Anwendung von Sicherheitsstandards oder auch durch Fehleinschätzungen, Unfälle möglichst zu vermeiden, notwendig, zumal es sich bei dieser Tätigkeit sehr häufig um eine Gefahren geneigte Tätigkeit handelt. Hier genau setzt die AG „Erlebnispädagogik des LK Harz“ unter genauer Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten an.
Das Ziel ist dabei, verbindliche Standards pädagogisch inhaltlich und fachlich sicherheitstechnisch für den Landkreis Harz zu definieren. Anknüpfungspunkte in vielen Bereichen der Sicherheitsstandards der unterschiedlichen Handlungsfelder existieren bereits im sportfachlichem Sinne. Diese sollen jedoch nach der bisherigen Auffassung als Mindeststandards gelten. Eine entsprechende Spezifizierung wird daher für den jeweiligen Teilnehmerkreis, ob sie nun aus dem Behindertenbereich, der klassischen Heimunterbringung oder aus der offenen Jugendarbeit kommen, vorgenommen.
Die verschiedenen Tätigkeits- und Arbeitsbereiche sind aufgeteilt in die Schwerpunktgruppen:
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil
Ausgabe 1 | 30. Januar 2016, Seite 9 und 10
Topropesicherung*¹
DAV*²
Verbindliche Sicherheitsstandards für den Bereich „Aktivitäten mit Kletterbestandteilen an künstlichen Kletterwänden oder ähnliches und in Klettergärten (Felsklettern in Einseillängenrouten*³) in Topropesicherung“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen und erlebnisorientierten Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz.
a) Anforderungen an die Teilnehmer (TN)
- die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig
- kein Mindestalter aber gewisse Körpergröße muss vorhanden sein, damit alle Gurte auch ordnungsgemäß angelegt werden können
- bei Teilnehmern ohne Klettererfahrung sind grundsätzlich Komplettgurte bzw. Hüft- und Brustgurte zu verwenden
- bei Konstruktionen von künstlichen Klettereinheiten in Bäumen besteht Helmpflicht, wenn Gefahr durch herunterfallenden Ästen oder anderen möglichen Unfallquellen besteht
- in Klettergärten (Felsklettern) besteht grundsätzlich Helmpflicht
b) Anforderung an die Leitung/ Sicherungspersonal
- aktuell gültiger DAV-Kletterschein, mindestens „Toprope“, Wiederholung aller drei Jahre
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), mindestens den aktuell gültigen DAV- Kletterschein „Outdoor- Klettern – Basics“, Wiederholung aller drei Jahre
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Grundkenntnisse in der Konstruktionstechnik (im Zuge der Ausbilddung DAV- Kletterschein „Outdoor- Klettern – Basics“ ggf. ergänzend Teilnahmenachweise von einschlägigen Fortbildungen)
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Beachtung ökologischer Aspekte und Naturschutz, (Tiere, Pflanzen, Fels etc.)
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), vor Kletterbeginn Risikocheck der Kletterrouten
- Grundkenntnisse vom Klettersport
- regelmäßige Sicherungshandling nach den jeweils gültigen Standards des DAV
- Erste-Hilfe-Training mindestens aller zwei Jahre
- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung und den Teilnehmern ist abzusichern
- das Kletterseil wird grundsätzlich direkt beim TN am Gurt mit dem gestecktem Achtknoten eingebunden
- Einhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“, das heißt, alle Handlungen sind nochmals von einem anderen Fachkundigen zu prüfen
- direkt vor dem Klettern Absprache und nochmalige Gurtkontrolle
c) Einführung der TN, Verhalten der Gruppe
- es klettern nur die TN, welche vom Sicherungspersonal dazu aufgefordert werden, alle anderen TN halten sich an einem außerhalb vom Kletterbereich ausgewiesenen Platz auf
- der Lärmpegel insbesondere in geschlossenen Räumen muss so gehalten werden, dass eine Verständigung zwischen Kletterer und Sicherungspersonal möglich ist
- wer die Kletterhalle oder das nahe Umfeld der Kletteraktion verlassen will, muss in jedem Fall das Gurtzeug ablegen
- den TN wird die Kletteranlage erklärt (beispielsweise wenn Bohrhaken*⁴ vorhanden sind, ist dort nicht hinein zu fassen)
- Ringe, Ketten und sonstiges Geschmeide sind abzulegen, insbesondere sind auch Hosentaschen von Gegenständen zu leeren (Verletzungsgefahr)
- lange Haare sind ggf. mit einem Haargummi zusammen zu binden
- Verhalten beim Herablassen
- Erklärung der „Stopp-Regel“
- die TN machen sich „warm“, u.a. durch gymnastische Übungen
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Einweisung zu ökologischen Aspekten und zum Naturschutz
d) grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)
- Kletterwände sind hinsichtlich der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant) sowie der Beschaffenheit der Kletterseile durch Sichtkontrolle zu prüfen. Defekte Anlagen sind nicht zu benutzen; Info an Hallenbetreiber!
- Klettergärten (Felsklettern), der Fels ist kein gewartetes Sportgerät; daher besonderes Augenmerk auf den Fels an sich (z. B. loses Gestein) der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant*⁵ und Sicherheitskontrolle der Sicherungspunkte, Gefährdung durch Witterungseinflüsse) legen.
- es sind bei längeren Veranstaltungen Ruhepausen für das Sicherungspersonal einzuplanen.
- bei einer mobilen Klettereinheit mindestens 2 Sicherungspersonen, ansonsten bei zusätzlichen Klettereinheiten jeweils ergänzendes Sicherungspersonal.
- in Kletterhallen mit Festeinbauten oder ähnlichen Anlagen und beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), gilt der Schlüssel von einer Sicherungsperson auf 6 Teilnehmer jedoch mindestens 2 Sicherungspersonen bei nur bis zu 6 Teilnehmern, bei mehreren Routen parallel nutzend jeweils ergänzendes Sicherungspersonal
- Grundsatz: Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips!
- bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen
e) grundsätzliches zur Ausstattung
- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, welche den aktuellen Sicherheitsstandards des Klettersports entsprechen.
- für den Gebrauch der Kletterseile ist ein Seilbuch zu führen. (Nutzungsdauer/ ggf. Normstürze)
- das Sicherungspersonal muss jeweils einen Gurt, einen HMS- Schraubkarabiner, ein Sicherungsgerät (wenn nicht über einen HMS- Knoten gesichert wird) und ggf. einen 2. Karabiner und eine genähte Bandschlinge oder eine per gesteckten Achtknoten verbundenes Bandschlauchmaterial für eine mögliche Bodensicherung haben.
- beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), zusätzlich noch genähte Bandschlingen in unterschiedlichen Größen, ggf. auch Keile, Friends*⁶ oder andere zugelassene mobile Sicherungsmittel zum Einrichten der Kletterouten.
- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die vom Hersteller vorgeschriebene Gebrauchsdauer ist einzuhalten
- ausschließlich Gurte anzuziehen, die sowohl der Körperform und des Körpergewichts entsprechen.
- Erste-Hilfe-Set
*¹ Topropesicherung ist eine Sicherungsform, bei der das Sicherungsseil über einen oben, doppelt gelegten Umlenkpunkt von der Sicherungsperson zum Kletterer geführt wird und der nicht überklettert werden darf.
*² DAV; Deutschen Alpenverein
*³ Einseillängenrouten sind Kletterrouten, bei der maximal die Länge der Kletterstrecke geklettert wird, die eine Kletterseillänge ohne Umbindendes Kletterers in ein anderes Seil hergibt.
*⁴ Bohrhaken sind metallene Befestigungsringe an Wände, in denen Karabiner eingehängt werden können
*⁵ redundant; doppelt; gemeint sind hier doppelte jeder für sich einzeln befestigte Sicherungspunkte z.B. für die Topropesicherung
*⁶ Friends sind zugelassene, mobile Sicherungsmittel mit Spreizwirkung ähnlich eines Dübels, die in Spalten des Fels eingelegt werden können, um Kletterrouten zu errichten
Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ
Amtlicher Teil Seite 18, D. Sonstige Mitteillungen
vom 23.04.2011 veröffentlicht
Verbindliche Sicherheitsstandards für den Bereich „Kanu- Wasser“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat auf seiner Sitzung am 28.10.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Der JHA beschließt die von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz erarbeiteten Sicherheitsstandards für den Bereich „Kanu- Wasser“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.“
Anforderung an die Leitung
- aktuell gültiger Kanuguide- Ausweis oder andere in Zeit und Inhalt gleichwertige Nachweise
- Kenntnisse vom Flussverlauf
- Rettungsschwimmertraining mindesten 1x im Jahr oder/ und Ausbildung Wasserrettungsleine
- ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung ist abzusichern
Grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)
- Flüsse wie die Bode sind zeitnah vor der Maßnahme ggf. noch einmal nach starken Regenfällen zu befahren
- Studium des entsprechenden DKV- Gewässerführers
- Wehre, Stauanlagen oder ähnliche Wasserbauwerke werden grundsätzlich umgangen.Ausnahme nur, wenn entsprechend geschultes Sicherungspersonal mit dazu gehöriger Ausrüstung vor Ort ist
- pro Gruppe mindestens 2 Kanuguides, ansonsten auf drei Boote 1 Kanuguide, bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen
Grundsätzliches zur Ausstattung
- ohnmachtssichere Weste
- eine Thermoskanne mit heißem Wasser pro Guide
- Schuhwerk
- eine Wurfleine, schwimmfähig 20 Meter pro Guide
- eine wasserdichte Verpackungen pro Guide
- Handy, wenn geht spritzwassergeschützt
- Leuchtsignalgerät, 6 mm Patronen (z.B.: KOMET 150 M, Kaliber M9/15) pro Guide
- Anmerkung: in diesem Zusammenhang Einhaltung Waffenrecht (kleiner Waffenschein)
- Erste Hilfe-Set
Fassung vom 10.07.2014
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz hat auf seiner Sitzung am 27.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Er hat gemäß § 4 Abs. 4 Pkt. 2 und 5 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Harz beschlossen, die von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz erarbeiteten Sicherheitsstandards für den Bereich „ein- und mehrtägige Trekkingtouren“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.
Verbindliche Sicherheitsstandards im Bereich für „ein- und mehrtägige Trekkingtouren“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.
Anforderungen an die TN
- Mindestalter 6 Jahre, sofern der Tour entsprechende körperliche Anforderungen erfüllt sind
Anforderung an die Leitung
- Kenntnisse in der Ortskunde sowie sicherer Umgang mit Orientierungshilfen
- genaue Kenntnisse über Geländebeschaffenheit, Naturschutzvorgaben und Streckenverlauf mit Möglichkeiten zum Abbruch der Tour
(Rettungswege und -stellen) - Feld- und Forstordnungsgesetz Sachsen-Anhalt ist bekannt
- Sichere Einschätzung von Anforderungen der Strecke und zu erwartender Leistung der Teilnehmer
- Auf eine angemessene Länge der Tour muss geachtet werden
- 6-12jährigen= 6-8 km oder 6h/Tag
- 12-16jährigen= 8-14 km oder 8h/Tag
- 16-18jährigen= 14-20 km oder 10h/Tag
- Kenntnisse der Wetterkunde
- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung und Betreuern ist abzusichern
- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung/ Betreuern und den Teilnehmern ist abzusichern
- Pädagogische Kenntnisse (z.B. über Gruppendynamik)
- Ausbildung in 1. Hilfe – Outdoor nicht länger als 2 Jahre zurück
- Bedienung der Kommunikation zur Standortangabe
grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)
- Studium des entsprechenden Kartenmaterials
- Körperlich den Anforderungen gewachsen sein
- Betreuerschlüssel verringert sich in Abhängigkeit vom Alter der Teilnehmer
(6 Jahre = 1:6; 7 Jahre= 1:7 usw.) ab einem Alter von 10 Jahren ist der Betreuerschlüssel bei 1:10 festzusetzen - es sind mindestens 2 Betreuer einzuplanen
- bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen
- ausreichend Pausen einplanen
- Kenntnisse in der Ortskunde
- genaue Kenntnisse über Geländebeschaffenheit, Naturschutzvorgaben und Streckenverlauf mit sicherheitsrelevanten Punkten (Verpflegungs- und Rastplätze, Rettungswege und -stellen)
- Bereitschaftstelefon vorhalten
- Ggf. Begleitfahrzeug einplanen
Einführung der TN, Verhalten der Gruppe
- Überprüfung der Ausrüstung (Vollständigkeit, Gewicht [bis zum 14 Lebensjahr: 1/10 des Körpergewichtes])
- Feststellung der Zweckmäßigkeit von Kleidung und selbständig mitgeführter Verpflegung (entsprechend der Tour)
- Einweisung in Wegstrecke
- Gefahrenhinweise und Verhalten im Notfall
- Richtiges Packen des Rucksacks
grundsätzliches zur Ausstattung
- eine Thermoskanne mit heißem Wasser pro Guide
- Karte und Kompass und/oder GPS
- Schuhwerk und Kleidung angemessen für Witterung und Gelände
- Kopfbedeckung
- Funktelefon
- Bereitstellung von Kommunikation zur Standortangabe
- Erste Hilfe Ausrüstung
- Feuerzeug, ggf. Stirnlampe
- ausreichend Verpflegung und Getränke
- Möglichkeiten zum Abtrocknen (z.B. Weleda-Tücher)
- Angemessener Hygienebedarf
- Ggf. Schlafsack und Isomatte, sowie evtl. Biwak/Campingausrüstung (wenn nicht an Ratsplätzen vorhanden)
- Wärmeversorgung muss sichergestellt sein
- Ggf. Kocher, Töpfe, Becher, Besteck etc. (wenn nicht an Verpflegungsplätzen vorhanden)
- Bei Übernachtungen wird empfohlen Rücksprache mit dem Eigentümer des Waldes o.ä. zu halten
Fassung vom 27.03.2014
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz hat auf seiner Sitzung am 27.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Er hat gemäß § 4 Abs. 4 Pkt. 2 und 5 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Harz beschlossen, die von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz erarbeiteten Sicherheitsstandards für den Bereich „Mountainbike (MTB) – Tagestour, ca. 10 Stunden und mehrtägige Fahrten“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.
Verbindliche Sicherheitsstandards für den Bereich „Mountainbike (MTB) – Tagestour, bis ca. 10 Stunden und mehrtägige Fahrten“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.
Anforderungen an die TN
- Mindestalter 12 Jahre
- TN müssen das MTB unbedingt beherrschen (Bremse, Schaltung) und körperlich fit sein
- (relevante Krankheiten vorher ausschließen (Herz, Asthma, Bewegungsapparat etc.))
- Einverständniserklärung der Eltern ist einzuholen
Anforderung an die Leitung
- Leitungskompetenz
- Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Abenteuer- und Erlebnispädagogik
(evtl. nachweisbare Fortbildungen) - Ausbildung in 1. Hilfe – Outdoor nicht länger als 2 Jahre zurück
- Naturkundliche und ökologische Kenntnisse
- Kenntnisse StVO
- Strecken-/Kartenkenntnis (Kurz-, Mittel- und Langstrecke, Streckenprofil etc.)
- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung ist abzusichern
- Grundkenntnisse für Kleinreparaturen
grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)
- Personenschlüssel 1-5 TN einen Leiter, ab 6-10 TN zwei Leiter usw.
- bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen
- Gruppe nicht größer als 20 TN
- das Fahren auf viel befahrenen Verkehrsstraßen minimieren
- Fahrt mit Teilstrecken auf Verkehrsstraßen, Leitung mit Signalweste
- Reiseroute so zusammenstellen, dass Kinder oder Jugendliche nicht überfordert
- werden und Bedürfnisse berücksichtigt werden können
- Einlegen von Pausen
Grundsätzliches zur Ausrüstung
- Verkehrs- und Betriebssicherheit des MTB muss gegeben sein
- eigenes Fahrrad ist zu bevorzugen
- Fahren nur mit Helm und festen Schuhwerk
- Kleidung entsprechend der Witterung
- Ersatzschlauch, Reifenheber, Flickzeug, je Größe 1 Stück
- Mini-Werkzeug mit den wichtigsten Schlüsselgrößen des Rades
- Luftpumpe, Taschenlampe
- Funktelefon
- Kartenmaterial
- 1. Hilfe-Set
- ausreichend Trinken/ Essen, vorher und dann je nach Bedarf
- Einlegen von Pausen
Methodik vor einer Fahrt (Einweisung)
- Fahrräder sollten vorher aufgereiht mit Helm dastehen
- Infos zum Bremsen, Schalten, Sattelhöhe und zur Tour an sich
- MTB-Zuweisung je nach TN- Größe und Gewicht
- Sichtung des Fahrvermögens beim ersten Fahren vor Ort
- Info zur Tourlänge und -profil
Methodik während einer Fahrt:
- die Geschwindigkeit des Fahrens richtet sich immer nach dem schwächsten TN
- bei einer Tour mit max. 5 TN fährt der Leiter vorn mit Sichtkontakt
- bei zwei Leitern einer vorn und einer hinten
- bei drei Leitern dann einer in der Mitte
- bei zwei Leitern einer vorn und einer hinten
- Fahren unter Sichtkontakt (Kommunikationskette)
- Achtung von Mensch, Flora und Fauna
- Bei besonders steilen und schwierigen Abfahrten das Rad schieben
Mehrtägige Fahrten
- Frühe Organisation von Unterkunft und Route
- Gepäck entsprechend der Unterkunft (JHB oder Zelt)
- Motto: „So viel wie nötig, aber so leicht wie möglich – Minimalgepäck!“
(evtl. Extratransport) - wenn Zelt, dann mit Zubehör (Schlafsack etc.)
- Wechselkleidung und persönliche Hygiene
- Organisation der Verpflegung
- Krankenkarte
- Tagesziele definieren
- Wettervorschau
Empfehlungen
- Kettennietdrücker
- kein Fahren im Dunkeln
- kleine Sammlung Schrauben, selbstsichernder Muttern und Scheiben (M5 und M6)
- Fahrradcomputer
- Fahrradtaschen
- 5. bis 6. Klasse max. eine Übernachtung
- 7. Bis 8. Klasse max. 2 Übernachtungen
- ab 8. Klasse frei