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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mindestteilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 25 Personen.

Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages.

Das Kindercamp-Harz unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag besteht aus dem Teilnehmerschein und der Buchungsbestätigung.

Mit der Online-Buchung an das Kindercamp-Harz ist der/die Vertragsnehmer/in des Kindes oder Jugendlichen an die im Formular gesendete Anmeldung gebunden.

Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und dem Teilnehmerschein des Kindercamp-Harz ist der Vertrag zwischen dem Kindercamp-Harz und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das Kind/den Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreters des Kindes/Jugendlichen für eine Reiseteilnahme dem Teilnehmerschein beizugeben.

Die im Teilnehmerschein an das Kindercamp-Harz erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht sind Bestandteile des Vertrages.

3. Als vereinbart gelten dann:

3.1. Allgemeines

  • der Zeitraum des Projektes
  • die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt
  • die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
  • die Betreuung durch Mitarbeiter des Kindercamp-Harz 
  • das ausgeschriebene Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise

Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte das Kindercamp-Harz an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein. Vertragsbestandteil sind bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch das Kindercamp-Harz und bei der Abreise die zeitlich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).

3.3. Teilnahmekosten

Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Teilnehmerbeitrag fällig. Er ist bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Namen des Kindes/Jugendlichen auf das angegebene Geschäftskonto des Kindercamp-Harz zu überweisen.

3.4. Stornogebühren

Bei Rücktritten von der Reiseveranstaltung entstehen keine Stornogebühren. Der überwiesene Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe erstattet.

3.5. Gegenseitige Haftung

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen erteilen im Teilnehmerschein die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.

3.6. Verhaltensanforderungen

Das Kindercamp-Harz belehrt die Kinder und Jugendlichen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Objekt.

Das Kindercamp-Harz kann den Vertrag sofort – ohne Fristsetzung – kündigen, wenn das Kind/der Jugendliche die Durchführung des Projekts trotz Abmahnung nachhaltig stört, so dass seine weitere Teilnahme für das Kindercamp-Harz oder die anderen Teilnehmer nicht zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn sich das Kind/der Jugendliche in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gründe die zur sofortigen Kündigung berechtigen, liegen insbesondere vor:

  • bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kindes/Jugendlichen 
    gegen   Anordnungen der Betreuer bzw. Projektleiter,
  • Alkohol- oder Drogenkonsum,
  • Randalieren, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen.

Kinder/Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können zurückgeschickt werden.

Im Falle einer Kündigung behält das Kindercamp-Harz den Anspruch auf Zahlung des Teilnehmerbeitrags. Das Kindercamp-Harz muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen, eventuelle Erstattungen von Leistungsträgern eingeschlossen, erlangt werden.

Die durch die Kündigung entstehenden Mehrkosten einschließlich der bei einer Rückbeförderung des Teilnehmers entstehenden zusätzlichen Kosten sind von den Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen zu tragen. 

3.7. Absage des Projekts

Die Durchführung des Projekts steht im Vordergrund. Treten Gründe ein das Projekt nicht vertragsentsprechend durchführen zu können, werden Alternativen angeboten. Gezahlte Teilnehmerbeiträge werden eventuell in voller Höhe zurückerstattet.

Das Kindercamp-Harz kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projekts infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch das Kindercamp-Harz gekündigt, so kann der Teilnehmer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Projekts noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen.

4. Datenerfassung und Speicherung

Das Kindercamp-Harz speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Kinderangebote und Aktivitäten des Kindercamp-Harz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5. Haftungsausschluss

Das Kindercamp-Harz kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen sind ausgeschlossen.

6. Nutzungsrechte

Alle während des Projekts durch Bevollmächtigte des Kindercamp-Harz aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten von dem Kindercamp-Harz für den Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.

7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.